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Was kostet der Tod?

Was kostet eine Beerdigung wirklich? Von Bestattungsarten über Erbschaftssteuer bis digitale Nachlassverwaltung – hier die Kosten, auf die sie sich vorbereiten sollten…

Wenn das Leben geht, bleibt die Rechnung

Der Tod ist ein emotionales Ereignis – aber dazu auch ein finanzielles. Was viele unterschätzen: Mit dem Ableben eines Menschen kommen für die Hinterbliebenen zahlreiche Kosten auf einen Schlag. Beerdigung, Formalitäten, Nachlass – all das kann leicht mehrere Tausend Euro verschlingen. Wer zahlt was? Welche Kosten sind Pflicht, welche vermeidbar? Und wie kann man schon zu Lebzeiten vorsorgen?

Hier beleuchten wir die finanziellen Seiten des Todes in all ihren Facetten – klar, praxisnah und mit Blick auf die Realität vieler Menschen.

 

1. Unmittelbare Kosten nach dem Tod

Schon in den ersten Stunden nach dem Tod entstehen Ausgaben, die Angehörige oft überraschen:

  • Leichenschau & Totenschein: Nur ein Arzt darf den Tod feststellen. Für die sogenannte „Leichenschau“ werden meist 80–200 € berechnet.
  • Sterbeurkunde: Notwendig für Bestattungen, Versicherungen, Kontoauflösungen. Gebühren: etwa 10–15 €, jede weitere Ausfertigung: ca. 5 €.
  • Überführung: Transport vom Sterbeort zur Aufbahrung oder zum Krematorium. Je nach Entfernung: 100–800 €.
  • Kühlung & Aufbewahrung: Wenn der Leichnam nicht direkt bestattet wird, fallen Kühlkosten in Höhe von ca. 30–50 € pro Tag an.

 

2. Bestattungskosten im Detail

Die Beerdigung ist oft der größte Einzelposten – mit sehr variablen Kosten je nach Region, Bestattungsart und Wünschen der Hinterbliebenen.

Sarg oder Urne

  • Einfache Holzsärge: ab ca. 500 €, aufwendige Modelle: 2.000 € oder mehr
  • Urnen: ab 80 €, handgefertigte oder Designer-Modelle: bis 500 €

Grab & Friedhofsgebühren

  • Grabnutzungsrecht (20 Jahre): 1.000–3.000 €
  • Graböffnung & -schließung: 500–1.500 €
  • Urnengräber sind günstiger, Baumbestattungen je nach Anbieter ca. 1.500–3.500 €

Trauerfeier

  • Dekoration, Musik, Redner: 500–2.000 €
  • Traueranzeigen, Druck von Karten: 200–600 €
  • Kaffeetafel/Beerdigungskaffee: je nach Zahl der Gäste 10–30 € pro Person

Bestattungsinstitut

  • Organisation, Beratung, Behördengänge: meist Pauschalen ab 1.500 €
  • Komplettpakete inkl. Urne & Feier oft 3.000–6.000 €

Grabstein & Pflege

  • Grabstein: 1.000–5.000 € je nach Material und Gestaltung
  • Laufende Grabpflege (Blumen, Reinigung): 100–500 €/Jahr

Gesamtkosten einer klassischen Erdbestattung:

6.000–12.000 €, bei gehobener Ausstattung deutlich mehr.

 

3. Günstigere oder alternative Bestattungsformen

Nicht jeder möchte oder kann eine teure Beerdigung. Immer mehr Menschen wählen bewusst einfachere oder alternative Wege:

  • Anonyme Bestattung: keine namentliche Kennzeichnung, kein Grabstein. Kosten: ca. 1.500–3.000 €
  • Seebestattung: nur mit Urne erlaubt, spezielle Auflagen. Kosten: 2.000–4.000 €
  • Waldbestattung/Baumbestattung: Urne wird am Fuß eines Baums beigesetzt. Kosten: 3.000–5.000 €
  • Friedwald & Ruheforst-Konzepte: einmalige Gebühren, keine Grabpflege nötig
  • Direkte Einäscherung ohne Feier: sog. “stille Feuerbestattung”, Kosten: ab 1.000 €

 

4. Wer zahlt? – Gesetzliche Regelung zur Kostentragung

In Deutschland regelt das Bestattungsgesetz, wer verpflichtet ist, die Beerdigung zu zahlen – unabhängig vom Erbe:

  • Bestattungspflichtige Personen: in der Regel die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)
  • Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, bleibt diese Pflicht bestehen

Sozialbestattung

Wer kein Geld hat, kann beim Sozialamt eine Übernahme der Bestattungskosten beantragen. Voraussetzungen:

  • Kein oder sehr geringes Einkommen
  • Keine Vermögenswerte beim Verstorbenen
  • Einfachste Bestattung (anonym, ohne Feier)

Achtung: Leistungen werden oft erst im Nachhinein gewährt – Vorleistung durch Angehörige nötig.

 

5. Digitale Nachlass-Kosten

Auch Online-Dienste sterben nicht von selbst. Folgende Posten können Kosten verursachen:

  • Abos & Verträge (Netflix, Handy, Cloud, Domains): laufen weiter, wenn sie nicht gekündigt werden
  • Kosten für E-Mail-Zugang: Bei manchen Anbietern nur mit richterlichem Beschluss
  • Webseiten, Shops, Blogs: laufende Hosting-Gebühren
  • Kryptowährungen: Zugriff oft kompliziert, ohne Zugangsdaten ggf. verloren

 

6. Juristische & behördliche Kosten nach dem Tod

Auch der Weg durchs Rechtssystem kostet Geld – teils Pflicht, teils abhängig von der Erbsituation:

  • Erbschein: notwendig für Bankzugriffe, Wohnungsauflösung. Gebühren abhängig vom Nachlasswert, z. B. bei 50.000 € ca. 165 €
  • Nachlassgericht: verwaltet offene Fälle, bei Streitigkeiten entstehen Gerichts- und Anwaltskosten
  • Testamentseröffnung durch Notar: je nach Umfang 100–600 €
  • Erbschaftssteuer: Freibeträge für Kinder (400.000 €), Ehepartner (500.000 €), alles darüber wird gestaffelt versteuert
  • Pflichtteilsansprüche: können zu teuren Ausgleichszahlungen führen

 

7. Letzte Lebensmonate: Pflege, Hospiz, Heim

Was viele vergessen: Die letzten Monate vor dem Tod können noch einmal richtig teuer werden – besonders bei Pflegebedürftigkeit.

  • Pflegeheimkosten: Monatlich 3.000–5.000 €, davon übernimmt die Pflegekasse nur einen Teil
  • Hospize: oft kostenlos, wenn anerkannt – aber begrenzte Plätze
  • Medikamente, Hilfsmittel, Fahrdienste: Zuzahlungen und Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen bei Heimverträgen: laufen oft noch 14–30 Tage nach dem Tod weiter
  • Wohnungsauflösung, Umzug, Entsorgung: je nach Aufwand 500–3.000 €

 

8. Häufige Kostenfallen – und wie man sie vermeidet

  • Zu viele Extras bei Bestattungen (Sargausstattung, Blumendekoration, Traueranzeigen)
  • Keine Preisvergleiche bei Bestattern – Angebote können sich stark unterscheiden
  • Versteckte Gebühren bei Nachlassregelung
  • Nicht gekündigte Abos, Versicherungen, Leasingverträge
  • Unklare Testamentslage oder fehlender Erbschein

 

9. Wie man finanziell vorsorgen kann

Je früher, desto besser. Diese Maßnahmen helfen:

  • Sterbegeldversicherung (z. B. 5.000 € bei monatlichem Beitrag ab 10–20 €)
  • Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Institut – oft treuhänderisch abgesichert
  • Vollständige Dokumentation aller Verträge & Zugangsdaten, demnächt mit der App aus unserem Hause möglich!
  • Klare Regelung in Testament oder Vorsorgeverfügung
  • Gespräch mit Angehörigen, um Wünsche & Budget offen zu klären

 

Fazit: Der Tod ist nicht umsonst – aber planbar

Der Tod kostet – emotional, aber auch finanziell. Doch je klarer die Planung, desto weniger belastend wird es für die, die bleiben. Wer rechtzeitig vorsorgt, vermeidet nicht nur Kostenfallen, sondern schafft auch Klarheit in einer Ausnahmesituation.

Ein bewusster Umgang mit den Ausgaben rund ums Lebensende ist ein Akt der Fürsorge – für sich selbst und für andere.

Foto von Norbert Staudt auf Unsplash