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Ein Mann steht vor einem Leichenwagen

Teil 1: Ratgeber für die ersten Tage nach einem Todesfall

Was muss in den ersten 4 Tagen erledigt werden und was kann warten

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. In dieser emotional belastenden Zeit kommen viele organisatorische Aufgaben auf die Angehörigen zu. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die ersten vier Tage nach einem Todesfall (Tag 0 bis Tag 3) zu bewältigen und gibt Ihnen eine Orientierung, welche Schritte wann erledigt werden müssen.

Wir wissen, dass es in dieser Zeit nicht leicht ist, den Überblick zu behalten. Daher konzentrieren wir uns hier zunächst nur auf die dringendsten Schritte für die ersten Tage.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den späteren Zeiträumen (Tag 4 bis 14 sowie Tag 15 bis 30) finden Sie in separaten Artikeln, deren Links am Ende dieses Ratgebers aufgeführt sind. So können Sie Schritt für Schritt vorgehen und sich zunächst auf das Wesentliche konzentrieren.

Tag 0: Die ersten Stunden nach dem Todesfall

Tod feststellen lassen

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen Sie sofort einen Arzt verständigen, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt. Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache informiert der Arzt automatisch die Polizei. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diese Aufgabe für Sie. 

Tipp: Bitten Sie einen nahestehenden Menschen, bei Ihnen zu bleiben und Sie emotional zu unterstützen. Es ist völlig normal, sich in diesen Momenten hilflos oder überfordert zu fühlen.

  • Versuchen Sie nicht alles allein zu bewältigen – bitten Sie Familie oder Freunde um Unterstützung.
  • Nehmen Sie sich zwischendurch immer wieder kurze Pausen zum Durchatmen.
  • Erinnern Sie sich bewusst an schöne Momente mit dem Verstorbenen – das hilft bei der Trauerbewältigung. 

Angehörige informieren

Informieren Sie zunächst nur die engsten Familienmitglieder und Freunde persönlich oder telefonisch. Bitten Sie sie um Unterstützung bei anstehenden Aufgaben – gemeinsam lässt sich vieles leichter bewältigen.

Sehr junge Familienmitglieder begleiten

Sollte sehr junge Familienmitglieder im Haushalt benötigen auch sie gut und spezielle Unterstützung.  Auch kleine Kinder spüren die Trauer und Unsicherheit der Erwachsenen deutlich – selbst wenn sie den Verlust bislang nicht vollständig verstehen können. Kinder reagieren oft mit Verunsicherung und Ängsten auf die Trauer in ihrem Umfeld. Wir werden dazu noch einen ausführlichen Ratgeber schreiben. 

Psychologische Tipps im Umgang mit Kindern:

  • Erklären Sie Kindern altersgerecht und ehrlich, dass ein Familienmitglied gestorben ist („Opa ist heute gestorben“). Verwenden Sie einfache Worte.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Fragen der Kinder und beantworten Sie diese geduldig.
  • Geben Sie Kindern Sicherheit durch Nähe und Zuwendung. Halten Sie möglichst gewohnte Tagesabläufe ein.
  • Erlauben Sie Kindern, ihre Gefühle auszudrücken – durch Gespräche, Zeichnungen oder gemeinsames Erinnern.
  • Sorgen Sie dafür, dass Kinder nicht isoliert sind: organisieren Sie Spieltermine mit Freunden oder Verwandten.

Haustiere versorgen

Falls der Verstorbene Haustiere hatte, kümmern Sie sich zeitnah darum, dass diese gut versorgt sind. Stellen Sie sicher, dass jemand Zugang zur Wohnung hat und sich um Fütterung, Spaziergänge oder Pflege kümmern kann. Vielleicht gibt es Freunde oder Nachbarn, die kurzfristig einspringen können. 

Praktischer Tipp: Überlegen Sie schon jetzt in Ruhe, wer langfristig die Betreuung des Haustieres übernehmen könnte oder ob eine Tierpension vorübergehend helfen kann.

Tag 1: Erste organisatorische Schritte

Angehörige informieren

Informieren Sie nun weitere nahe Angehörige und Freunde über den Todesfall. Bitten Sie um Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben wie Telefonaten oder Behördengängen. Den Arbeitgeber sollten Sie ebenfalls in den ersten Tagen nach dem Todesfall informieren, spätestens jedoch, sobald die Sterbeurkunde vorliegt. Falls es Ihnen wichtig erscheint, diese Nachricht an Kolleginnen und Kollegen zu überbringen, kann der Arbeitgeber dabei unterstützen, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren.

Bestattungsunternehmen kontaktieren

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestattung durch die nächsten Angehörigen. Die Fristen variieren je nach Bundesland zwischen mindestens vier Tagen (z.B. Hessen) bis maximal zehn bis zwölf Tage nach Eintritt des Todesfalls (je nach Bundesland unterschiedlich).Ihr Bestatter kennt die genauen Fristen Ihres Bundeslandes und unterstützt bei deren Einhaltung. 

Praktischer Tipp: Nutzen Sie die Erfahrung des Bestatters – sie helfen Ihnen bei vielen Formalitäten wie Überführung des Verstorbenen sowie Beantragung der Sterbeurkunde.

BundeslandFrist zur Bestattung
Bayern4–8 Tage
Berlinmax. 10 Tage
Nordrhein-Westfalenmax. 10 Tage
Baden-Württembergmax. 7 Tage
Hessenmax. 4 Tage
Sachsenmax. 8 Tage

Zu den Bundesländern, die nicht aufgeführt wurden, konnten wir keine eindeutige Informationen erhalten. Die genaue Frist erfahren Sie am besten vom Bestatter.

Besprechen Sie mit dem Bestatter rechtzeitig die Art (z.B. Erd- oder Feuerbestattung) sowie den Termin für die Trauerfeier. Lass sie sich ruhig Zeit. Sollte der oder die Verstorbene konkrete Wünsche geäußert haben, sollte Sie von diesen nur in Ausnahmefällen abweichen. Es gibt Situationen, in denen es legitim ist, von den geäußerten Wünschen abzuweichen:

  • Finanzielle Belastung
    Wenn die Umsetzung der Wünsche finanziell nicht tragbar wäre und die Angehörigen stark belasten würde, ist es völlig akzeptabel, eine günstigere Alternative zu wählen
  • Emotionale Belastung
    Manchmal äußern Verstorbene Wünsche (z.B. „keine Trauerfeier“), die den Angehörigen das Abschiednehmen erschweren würden. In solchen Fällen dürfen Sie sich erlauben, eine Form des Abschieds zu wählen, die Ihnen emotional hilft.
  • Praktische Gründe oder Sicherheitsbedenken
    Wenn ein Wunsch praktisch nicht umsetzbar oder sogar gefährlich wäre (z.B. bestimmte Rituale oder Orte), sollten Sie ihn ebenfalls hinterfragen und durch eine angemessene Alternative ersetzen.

Auch ihre Bedürfnisse sind wichtig. Diese könnten sein:

  • Sie wünschen sich einen gut erreichbaren Bestattungsort zum Trauern. Somit ist eine Bergbestattung keine ideale Wahl.
  • Eine Trauerfeier ist Ihnen wichtig und soll Ihnen helfen, Abschied zu nehmen und Trost zu finden, doch der Wunsch war, keine abzuhalten.

Vertrauen Sie auf Ihr eigenes Gefühl und Ihre Bedürfnisse als Hinterbliebene. Wägen Sie daher alles gut ab und treffen Sie dann erst eine Entscheidung.

  • Sprechen Sie offen mit anderen Familienmitgliedern darüber und finden Sie gemeinsam einen Weg, der sowohl dem Andenken an den Verstorbenen gerecht wird als auch Ihnen bei Ihrer Trauerarbeit hilft. Denn letztlich geht es darum, dass Sie als Familie gut durch diese schwierige Zeit kommen – mit Respekt gegenüber dem Verstorbenen ebenso wie gegenüber Ihren eigenen Gefühlen.

Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben

Falls ein handschriftliches Testament existiert, müssen Sie dieses unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – beim Nachlassgericht abgeben (in der Praxis innerhalb weniger Tage nach Kenntnisnahme). Das zuständige Gericht befindet sich am letzten Wohnort des Verstorbenen. 

Tag 2: wichtige behördliche Meldungen nach einem Todesfall

Anzeige beim Standesamt

Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Folgende Dokumente benötigen Sie hierfür:

  • Totenschein (vom Arzt)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten zusätzlich Heiratsurkunde
  • oder falls zutreffend Scheidungsurkunde

Lassen Sie gleich mehrere Originale der Sterbeurkunde ausstellen – viele Institutionen verlangen später ein Originalexemplar. 

Rentenversicherung informieren

Bezog der Verstorbene bereits eine Rente, sollten Sie zeitnah die Deutsche Rentenversicherung informieren, um Überzahlungen zu vermeiden. Die Rente endet mit Ablauf des Sterbemonats; spätere Zahlungen müssen zurückerstattet werden.

Praktischer Tipp: Viele Bestatter übernehmen auf Wunsch diese Meldung für Sie oder unterstützen dabei. 

Unfallversicherung informieren (bei Unfalltod)

Sollte der Verstorbene infolge eines Unfalls verstorben sein und eine private Unfallversicherung bestehen, müssen Sie diese unverzüglich informieren – in der Regel innerhalb von 24 bis maximal 72 Stunden nach dem Unfalltod. Melden Sie dies zunächst telefonisch beim Versicherer an; schriftliche Unterlagen (Sterbeurkunde etc.) reichen Sie anschließend nach.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall greift zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft – hier erfolgt meist automatisch eine Meldung durch Arbeitgeber oder Behörden. Dennoch empfiehlt es sich zur Sicherheit auch selbst Kontakt aufzunehmen.

 

Tag 3: Planung der Bestattung vertiefen

In Absprache mit dem Bestatter legen Sie nun Details zur Bestattung fest:

  • Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Ort und Zeitpunkt der Trauerfeier
  • Gestaltung der Traueranzeige 

Weitere praktische Hinweise zum Umgang mit Haustieren

  • Auch Haustiere spüren den Verlust einer Bezugsperson deutlich. Tiere reagieren oft verunsichert auf Veränderungen im Haushalt und benötigen besonders jetzt Stabilität:
  • Halten Sie gewohnte Routinen wie Fütterungszeiten, Spaziergänge oder Spielzeiten möglichst unverändert bei.
  • Geben Sie Ihrem Haustier Aufmerksamkeit und Zuwendung – dies vermittelt Sicherheit.
  • Wenn möglich, bitten Sie vertraute Personen um Unterstützung bei Spaziergängen oder Pflege des Tieres in den ersten Tagen.
  • Sollte es langfristig nötig sein, überlegen Sie rechtzeitig, wer dauerhaft für das Tier sorgen kann.

Weitere praktische Hinweise zum Umgang mit sehr jungen Familienmitgliedern

Sehr junge Kinder verstehen oft noch nicht vollständig, was „Tod“ bedeutet. Kleinkinder erwarten manchmal sogar noch die Rückkehr des Verstorbenen und stellen immer wieder dieselben Fragen („Wann kommt Oma wieder?“). Es gibt eine Reihe an fantastischen Büchern zu dem Thema z.B. Opa hat seinen Hut vergessen oder Wir vermissen dich, lieber Bär! 

Tipps für den Umgang mit kleinen Kindern:

  • Antworten Sie geduldig auf Fragen – auch wenn sie mehrfach gestellt werden.
  • Geben Sie Kindern viel Nähe und Sicherheit durch körperliche Nähe.
  • Halten Sie Alltagsroutinen wie Mahlzeiten oder Schlafenszeiten möglichst stabil.
  • Sprechen Sie offen über Ihre eigenen Gefühle („Ich bin traurig“), damit Kinder lernen, ihre eigenen Gefühle auszudrücken.
  • Nutzen Sie Bilderbücher zum Thema Tod als Gesprächshilfe.

Was nach einem Todesfall jetzt noch warten kann

Folgende Aufgaben haben keine unmittelbare Dringlichkeit und können bewusst zurückgestellt werden:

  • Kündigung von Mitgliedschaften (Vereine etc.)
  • Bankangelegenheiten regeln (Kontenschließung etc.)
  • Wohnungsauflösung planen
  • Antragstellung Hinterbliebenenrente (bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich)
  • Steuerliche Angelegenheiten klären

Diese Dinge können bewusst später erledigt werden – nehmen Sie sich jetzt erst einmal Zeit für Ihre Trauerarbeit.

Geben Sie sich selbst Raum zum Trauern – alles andere darf warten.

Die ersten Tage nach einem Todesfall sind emotional intensiv und belastend genug – gehen Sie Schritt für Schritt voran und konzentrieren sich zunächst nur auf das Notwendigste. Lassen Sie sich von Familie, Freunden oder professionellen Helfern unterstützen.

Weitere hilfreiche Informationen für spätere Abschnitte finden bald in unseren separaten Artikeln:

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