1. Home
  2. /
  3. Ratgeber
  4. /
  5. Tod & Bestattungen
  6. /
  7. Ratgeber für die ersten T...

Ratgeber für die ersten Tage nach einem Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. In dieser emotional belastenden Zeit kommen viele organisatorische Aufgaben auf die Angehörigen zu. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die ersten vier Tage nach einem Todesfall (Tag 0 bis Tag 3) zu bewältigen und gibt Ihnen eine Orientierung, welche Schritte wann erledigt werden müssen.

Wir wissen, dass es in dieser Zeit nicht leicht ist, den Überblick zu behalten. Daher konzentrieren wir uns hier zunächst nur auf die dringendsten Schritte für die ersten Tage.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den späteren Zeiträumen (Tag 4 bis 14 sowie Tag 15 bis 30) finden Sie in separaten Artikeln, deren Links am Ende dieses Ratgebers aufgeführt sind. So können Sie Schritt für Schritt vorgehen und sich zunächst auf das Wesentliche konzentrieren.

Tag 0: Die ersten Stunden nach dem Todesfall

Tod feststellen lassen

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen Sie sofort einen Arzt verständigen, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt. Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache informiert der Arzt automatisch die Polizei. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diese Aufgabe für Sie. 

Tipp: Bitten Sie einen nahestehenden Menschen, bei Ihnen zu bleiben und Sie emotional zu unterstützen. Es ist völlig normal, sich in diesen Momenten hilflos oder überfordert zu fühlen.

  • Versuchen Sie nicht alles allein zu bewältigen – bitten Sie Familie oder Freunde um Unterstützung.
  • Nehmen Sie sich zwischendurch immer wieder kurze Pausen zum Durchatmen.
  • Erinnern Sie sich bewusst an schöne Momente mit dem Verstorbenen – das hilft bei der Trauerbewältigung. 

Angehörige informieren

Informieren Sie zunächst nur die engsten Familienmitglieder und Freunde persönlich oder telefonisch. Bitten Sie sie um Unterstützung bei anstehenden Aufgaben – gemeinsam lässt sich vieles leichter bewältigen.

Sehr junge Familienmitglieder begleiten

Sollte sehr junge Familienmitglieder im Haushalt benötigen auch sie gut und spezielle Unterstützung.  Auch kleine Kinder spüren die Trauer und Unsicherheit der Erwachsenen deutlich – selbst wenn sie den Verlust bislang nicht vollständig verstehen können. Kinder reagieren oft mit Verunsicherung und Ängsten auf die Trauer in ihrem Umfeld. Wir werden dazu noch einen ausführlichen Ratgeber schreiben. 

Psychologische Tipps im Umgang mit Kindern:

  • Erklären Sie Kindern altersgerecht und ehrlich, dass ein Familienmitglied gestorben ist („Opa ist heute gestorben“). Verwenden Sie einfache Worte.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Fragen der Kinder und beantworten Sie diese geduldig.
  • Geben Sie Kindern Sicherheit durch Nähe und Zuwendung. Halten Sie möglichst gewohnte Tagesabläufe ein.
  • Erlauben Sie Kindern, ihre Gefühle auszudrücken – durch Gespräche, Zeichnungen oder gemeinsames Erinnern.
  • Sorgen Sie dafür, dass Kinder nicht isoliert sind: organisieren Sie Spieltermine mit Freunden oder Verwandten.

Haustiere versorgen

Falls der Verstorbene Haustiere hatte, kümmern Sie sich zeitnah darum, dass diese gut versorgt sind. Stellen Sie sicher, dass jemand Zugang zur Wohnung hat und sich um Fütterung, Spaziergänge oder Pflege kümmern kann. Vielleicht gibt es Freunde oder Nachbarn, die kurzfristig einspringen können. 

Praktischer Tipp: Überlegen Sie schon jetzt in Ruhe, wer langfristig die Betreuung des Haustieres übernehmen könnte oder ob eine Tierpension vorübergehend helfen kann.

Tag 1: Erste organisatorische Schritte

Angehörige und Arbeitgeber informieren

Informieren Sie nun weitere nahe Angehörige und Freunde über den Todesfall. Bitten Sie um Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben wie Telefonaten oder Behördengängen. Den Arbeitgeber sollten Sie ebenfalls in den ersten Tagen nach dem Todesfall informieren, spätestens jedoch, sobald die Sterbeurkunde vorliegt. Falls es Ihnen wichtig erscheint, diese Nachricht an Kolleginnen und Kollegen zu überbringen, kann der Arbeitgeber dabei unterstützen, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren.

Bestattungsunternehmen Wünsche festhalten

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestattung durch die nächsten Angehörigen, die unabhängig von Erbschaft oder persönlichen Beziehungen gilt. In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, ein Bestattungsinstitut zu beauftragen. Allerdings gibt es viele praktische und organisatorische Gründe, die eine professionelle Unterstützung sinnvoll machen. Doch bevor Sie allerdings ein Bestattungsinstitut kontaktieren, klären Sie im Vorfeld nachfolgende Punkte:

  • Hat die verstorbene Person bereits Wünsche festgehalten?
    Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, wie sie bestattet werden möchten – sei es hinsichtlich des Bestattungsortes, der Art der Beisetzung oder des Ablaufs der Trauerfeier. Wenn Sie diese Wünsche kennen ist das eine gute Grundlage
  • Gibt es eine Bestattungsverfügung oder ein Testament mit Anweisungen?
  • Wurde eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, der finanzielle und organisatorische Fragen regelt?
  • Gibt es eine Vertrauensperson, die mit der Umsetzung beauftragt wurde?
  • Soll es eine Erd-, Feuer- oder alternative Bestattung sein?
    • Falls Erdbestattung: Soll sie in einem klassischen Wahlgrab, Reihengrab oder anonym erfolgen?
    • Falls Feuerbestattung: Wo soll die Urne beigesetzt werden?
    • Gibt es den Wunsch nach einer besonderen Form, wie einer Seebestattung, Baumbestattung oder Naturbestattung?
    • Sind ethische oder religiöse Aspekte zu beachten, die eine bestimmte Form ausschließen oder bevorzugen?
  • Wo soll die Beisetzung stattfinden?
    • Gibt es bereits eine Familiengrabstätte oder soll eine neue Grabstätte gewählt werden?
    • Falls eine Urnenbestattung gewünscht ist, soll diese in einem Kolumbarium, Friedwald oder an einem anderen Ort erfolgen?
    • Welche Friedhöfe kommen infrage, und gibt es dort besondere Regelungen (z. B. Ruhefristen oder Kostenunterschiede)?

Indem Sie sich im Voraus mit diesen Fragen beschäftigen, können Sie dazu beitragen, dass Sie dem Bestattungsinstitut klare Bedürfnisse mitteilen können – im Sinne der verstorbenen Person. Dies gibt Ihnen Sicherheit in einer herausfordernden Zeit und hilft, Unklarheiten oder belastende Entscheidungen unter Zeitdruck zu vermeiden.

Auch ihre Bedürfnisse sind wichtig

Sollten konkrete Wünsche vorliegen, sollten Sie von diesen nur in Ausnahmefällen abweichen. Es gibt Situationen, in denen es legitim ist. Diese könnten sein:

  • Finanzielle Belastung
    Wenn die Umsetzung der Wünsche finanziell nicht tragbar wäre und die Angehörigen stark belasten würde, ist es völlig akzeptabel, eine günstigere Alternative zu wählen
  • Emotionale Belastung
    Manchmal äußern Verstorbene Wünsche (z.B. „keine Trauerfeier“), die den Angehörigen das Abschiednehmen erschweren würden. In solchen Fällen dürfen Sie sich erlauben, eine Form des Abschieds zu wählen, die Ihnen emotional hilft.
  • Praktische Gründe oder Sicherheitsbedenken
    Sie wünschen sich einen gut erreichbaren Bestattungsort zum Trauern. Somit ist z.B. eine Bergbestattung keine ideale Wahl. Wenn ein Wunsch praktisch nicht umsetzbar oder sogar gefährlich wäre (z.B. bestimmte Rituale oder Orte), sollten Sie ihn ebenfalls hinterfragen und durch eine angemessene Alternative ersetzen.

Vertrauen Sie auf Ihr eigenes Gefühl und Ihre Bedürfnisse als Hinterbliebene. Wägen Sie daher alles gut ab und treffen Sie dann erst eine Entscheidung. Sprechen Sie offen mit anderen Familienmitgliedern darüber und finden Sie gemeinsam einen Weg, der sowohl dem Andenken an den Verstorbenen gerecht wird, als auch Ihnen bei Ihrer Trauerarbeit hilft. Denn letztlich geht es darum, dass Sie als Familie gut durch diese schwierige Zeit kommen – mit Respekt gegenüber dem Verstorbenen ebenso wie gegenüber Ihren eigenen Gefühlen.

Mit dem Bestattungsunternehmen erste Wünsche besprechen

Besprechen Sie mit dem Bestatter erste grobe Wünsche (z.B. Erd- oder Feuerbestattung) sowie den Termin für die Trauerfeier. Lass sie sich ruhig Zeit und nutzen Sie das Fachwissen der Bestatter. Fragen Sie bei Unklarheiten gleich oder später nach.

Fristen der Bestattung in Deutschland und den Bundesländern

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestattung durch die nächsten Angehörigen. Die Fristen variieren je nach Bundesland zwischen mindestens vier Tagen (z.B. Hessen) bis maximal zehn bis zwölf Tage nach Eintritt des Todesfalls (je nach Bundesland unterschiedlich). Ihr Bestatter kennt die genauen Fristen Ihres Bundeslandes und unterstützt bei deren Einhaltung. 

Praktischer Tipp: Nutzen Sie die Erfahrung des Bestatters – sie helfen Ihnen bei vielen Formalitäten wie Überführung des Verstorbenen sowie Beantragung der Sterbeurkunde.

Bundesland Frist zur Bestattung nach dem Todesfall
Bayern 4–8 Tage
Berlin max. 10 Tage
Nordrhein-Westfalen max. 10 Tage
Baden-Württemberg max. 7 Tage
Hessen max. 4 Tage
Sachsen max. 8 Tage

(Zu den Bundesländern, die nicht aufgeführt wurden, konnten wir keine eindeutigen Informationen erhalten. Die genaue Frist erfahren Sie am besten vom Bestatter.)

Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben

Falls ein handschriftliches Testament existiert, müssen Sie dieses unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – beim Nachlassgericht abgeben (in der Praxis innerhalb weniger Tage nach Kenntnisnahme). Das zuständige Gericht befindet sich am letzten Wohnort des Verstorbenen. 

Tag 2: wichtige behördliche Meldungen nach einem Todesfall

Anzeige beim Standesamt

Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Folgende Dokumente benötigen Sie hierfür:

  • Totenschein (vom Arzt)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten zusätzlich Heiratsurkunde
  • oder falls zutreffend Scheidungsurkunde

Lassen Sie gleich mehrere Originale der Sterbeurkunde ausstellen – viele Institutionen verlangen später ein Originalexemplar. 

Rentenversicherung informieren

Bezog der Verstorbene bereits eine Rente, sollten Sie zeitnah die Deutsche Rentenversicherung informieren, um Überzahlungen zu vermeiden. Die Rente endet mit Ablauf des Sterbemonats; spätere Zahlungen müssen zurückerstattet werden.

Praktischer Tipp: In der Regel übernimmt das Standesamt diese Meldung automatisch. Viele Bestatter übernehmen auf Wunsch diese Meldung für Sie oder unterstützen dabei. Falls dies nicht erfolgt oder Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie die Meldung auch selbst vornehmen – als Angehöriger, Betreuer oder Bevollmächtigter.

Unfallversicherung informieren (bei Unfalltod)

Sollte der Verstorbene infolge eines Unfalls verstorben sein und eine private Unfallversicherung bestehen, müssen Sie diese unverzüglich informieren – in der Regel innerhalb von 24 bis maximal 72 Stunden nach dem Unfalltod. Melden Sie dies zunächst telefonisch beim Versicherer an; schriftliche Unterlagen (Sterbeurkunde etc.) reichen Sie anschließend nach.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall greift zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft – hier erfolgt meist automatisch eine Meldung durch Arbeitgeber oder Behörden. Dennoch empfiehlt es sich zur Sicherheit auch selbst Kontakt aufzunehmen.

 

Tag 3: Planung der Bestattung vertiefen

In Absprache mit dem Bestatter legen Sie nun Details zur Bestattung fest:

  • Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Ort und Zeitpunkt der Trauerfeier
  • Gestaltung der Traueranzeige 

Weitere praktische Hinweise zum Umgang mit sehr jungen Familienmitgliedern

Sehr junge Kinder verstehen oft noch nicht vollständig, was „Tod“ bedeutet. Kleinkinder erwarten manchmal sogar noch die Rückkehr des Verstorbenen und stellen immer wieder dieselben Fragen („Wann kommt Oma wieder?“). Es gibt eine Reihe an fantastischen Büchern zu dem Thema z.B. „Opa hat seinen Hut vergessen“ oder „Wir vermissen dich, lieber Bär!“ 

Tipps für den Umgang mit kleinen Kindern:

  • Antworten Sie geduldig auf Fragen – auch wenn sie mehrfach gestellt werden.
  • Geben Sie Kindern viel Nähe und Sicherheit durch körperliche Nähe.
  • Halten Sie Alltagsroutinen wie Mahlzeiten oder Schlafenszeiten möglichst stabil.
  • Sprechen Sie offen über Ihre eigenen Gefühle („Ich bin traurig“), damit Kinder lernen, ihre eigenen Gefühle auszudrücken.
  • Nutzen Sie Bilderbücher zum Thema Tod als Gesprächshilfe.

Weitere praktische Hinweise zum Umgang mit Haustieren

  • Auch Haustiere spüren den Verlust einer Bezugsperson deutlich. Tiere reagieren oft verunsichert auf Veränderungen im Haushalt und benötigen besonders jetzt Stabilität:
  • Halten Sie gewohnte Routinen wie Fütterungszeiten, Spaziergänge oder Spielzeiten möglichst unverändert bei.
  • Geben Sie Ihrem Haustier Aufmerksamkeit und Zuwendung – dies vermittelt Sicherheit.
  • Wenn möglich, bitten Sie vertraute Personen um Unterstützung bei Spaziergängen oder Pflege des Tieres in den ersten Tagen.
  • Sollte es langfristig nötig sein, überlegen Sie rechtzeitig, wer dauerhaft für das Tier sorgen kann.

Was nach einem Todesfall jetzt noch warten kann

Folgende Aufgaben haben keine unmittelbare Dringlichkeit und können bewusst zurückgestellt werden:

  • Kündigung von Mitgliedschaften (Vereine etc.)
  • Bankangelegenheiten regeln (Kontenschließung etc.)
  • Wohnungsauflösung planen
  • Antragstellung Hinterbliebenenrente (bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich)
  • Steuerliche Angelegenheiten klären

Diese Dinge können bewusst später erledigt werden – nehmen Sie sich jetzt erst einmal Zeit für Ihre Trauerarbeit.

Geben Sie sich selbst Raum zum Trauern – alles andere darf warten.

Die ersten Tage nach einem Todesfall sind emotional intensiv und belastend genug – gehen Sie Schritt für Schritt voran und konzentrieren sich zunächst nur auf das Notwendigste. Lassen Sie sich von Familie, Freunden oder professionellen Helfern unterstützen.

Weitere hilfreiche Informationen für spätere Abschnitte finden bald in unseren separaten Artikeln:

Tags , ,