Hinweis: Unser Produkt befindet sich aktuell in der Entwicklung und ist für Endnutzer noch nicht verfügbar.

Wie finde ich meine Vertrauensperson(en)?

Beitrag teilen

Ob für die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung oder das Testament: Die Wahl der richtigen Vertrauensperson ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Vorsorgeplanung. Diese Person wird in schwierigen Situationen in Ihrem Sinne handeln und Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

In Deutschland gilt: Selbst engste Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder haben nicht automatisch das Recht, für Sie zu entscheiden. Nur wer offiziell bevollmächtigt wurde, darf Sie vertreten. Seit Januar 2023 gibt es zwar ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehepartner in Gesundheitsfragen. Dieses gilt jedoch nur für sechs Monate und ist inhaltlich stark eingeschränkt. Eine umfassende Vorsorge erfordert daher die bewusste Benennung einer Vertrauensperson.

Wer kann Vertrauensperson werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person als Bevollmächtigte eingesetzt werden, sofern sie geschäftsfähig ist. Das bedeutet: Die Person muss in der Lage sein, die Tragweite von Entscheidungen zu verstehen und ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Wichtige rechtliche Hinweise:

  • Volljährigkeit: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Geschäftsfähigkeit: Personen, die selbst unter Betreuung stehen oder ihre eigenen Angelegenheiten nicht regeln können, sind nicht geeignet.
  • Keine Formvorschriften für die Person: Es muss kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Auch enge Freunde oder Bekannte können bevollmächtigt werden.
  • Höchstpersönliche Angelegenheiten: Bestimmte Entscheidungen wie Eheschließung, Testamentserrichtung oder die Entscheidung über eine Organspende kann niemand für Sie treffen. Diese bleiben immer höchstpersönlich.

Welche Eigenschaften sollte eine Vertrauensperson haben?

Das Bundesministerium der Justiz betont: Die wichtigste Voraussetzung ist uneingeschränktes Vertrauen. Da die Vorsorgevollmacht gerade dann greift, wenn Sie selbst nicht mehr kontrollieren können, was der Bevollmächtigte in Ihrem Namen tut, sollten Sie nur jemanden wählen, dem Sie voll und ganz vertrauen.

Darüber hinaus sind folgende Eigenschaften wichtig:

  • Zuverlässigkeit: Die Person sollte verlässlich sein und Verantwortung übernehmen können.
  • Belastbarkeit: In Krisensituationen muss Ihre Vertrauensperson einen kühlen Kopf bewahren und schwierige Entscheidungen treffen können.
  • Kenntnis Ihrer Wünsche: Die Person sollte Ihre Werte, Vorstellungen und Wünsche kennen und bereit sein, diese umzusetzen, auch wenn sie selbst vielleicht anders entscheiden würde.
  • Erreichbarkeit: Idealerweise wohnt die Person nicht zu weit entfernt, damit sie im Notfall schnell vor Ort sein kann.
  • Zeitliche Kapazitäten: Die Betreuung Ihrer Angelegenheiten kann zeitaufwendig sein. Ihre Vertrauensperson sollte genügend Zeit aufbringen können.
  • Altersangemessenheit: Wählen Sie keine Person, die wesentlich älter ist als Sie selbst, da das Risiko besteht, dass sie vor Ihnen verstirbt oder selbst hilfebedürftig wird.

Eine oder mehrere Personen benennen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Vorsorge zu gestalten:

 

Eine Person für alle Bereiche

Die einfachste Lösung: Eine Vertrauensperson kümmert sich um alle Angelegenheiten. Der Vorteil ist eine klare Zuständigkeit ohne Abstimmungsprobleme. Der Nachteil: Wenn diese Person ausfällt, haben Sie keinen Stellvertreter.

 

Mehrere Personen für verschiedene Bereiche
Sie können verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, zum Beispiel eine Person für Finanzangelegenheiten und eine andere für Gesundheitsentscheidungen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihre Vertrauenspersonen unterschiedliche Stärken haben.

 

Ersatzbevollmächtigte benennen
Unabhängig von Ihrer Hauptwahl empfiehlt es sich, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen. So ist sichergestellt, dass immer jemand für Sie handeln kann, auch wenn Ihre erste Vertrauensperson erkrankt, verstirbt oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist.

Wichtig: Bei mehreren Bevollmächtigten sollten Sie klar regeln, ob jeder allein handeln darf (Einzelvertretung) oder ob alle gemeinsam entscheiden müssen (Gesamtvertretung). Die Einzelvertretung ist in der Praxis oft einfacher, da sie schnelleres Handeln ermöglicht.

Das Gespräch mit Ihrer Vertrauensperson

Bevor Sie jemanden in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen, sollten Sie unbedingt mit dieser Person sprechen. Ein offenes Gespräch dient mehreren Zwecken:

  • Sie erfahren, ob die Person bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.
  • Sie können Ihre Wünsche und Vorstellungen für verschiedene Situationen besprechen.
  • Die Person versteht, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten damit verbunden sind.
  • Sie stellen sicher, dass Ihre Werte und Überzeugungen bekannt sind.

 

Geben Sie der Person genügend Zeit zum Nachdenken. Es handelt sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe, und eine übereilte Zustimmung könnte später zu Problemen führen. Akzeptieren Sie auch, wenn jemand die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Das ist keine Zurückweisung, sondern zeigt Verantwortungsbewusstsein.

Was tun, wenn ich keine passende Vertrauensperson habe?

Nicht jeder hat einen Familienangehörigen oder engen Freund, dem er eine so weitreichende Vollmacht anvertrauen möchte. Wenn Sie keine geeignete Vertrauensperson finden, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wen Sie sich als rechtlichen Betreuer wünschen oder wen Sie auf keinen Fall möchten. Ein vom Gericht bestellter Betreuer unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und muss regelmäßig Rechenschaft ablegen.
  • Betreuungsvereine: Es gibt gemeinnützige Betreuungsvereine, die Menschen ohne Angehörige unterstützen. Diese können bei der Vorsorge beraten oder in Ausnahmefällen selbst als Betreuer eingesetzt werden.
  • Professionelle Berater: Notare, Rechtsanwälte oder die örtlichen Betreuungsbehörden können Sie bei der Vorsorgeplanung beraten und Lösungen für Ihre individuelle Situation finden.

 

Wichtig: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einer Person wirklich vertrauen können, sollten Sie ihr keine Vorsorgevollmacht erteilen. Die Betreuungsverfügung bietet in solchen Fällen mehr Sicherheit, da der vom Gericht bestellte Betreuer kontrolliert wird.

Regelmäßige Überprüfung

Eine Vorsorgevollmacht ist kein Dokument, das Sie einmal erstellen und dann vergessen können. Lebenssituationen ändern sich, und damit kann sich auch die Eignung Ihrer Vertrauensperson ändern.

Überprüfen Sie regelmäßig:

  • Ist die gewählte Person noch verfügbar und geeignet?
  • Haben sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände verändert?
  • Besteht das Vertrauensverhältnis noch in gleicher Weise?
  • Ist die Person noch in der Nähe und erreichbar?

 

Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, erstellen Sie eine neue Vollmacht und widerrufen Sie die alte ausdrücklich. Informieren Sie alle Beteiligten über die Änderung.

Fazit

Die Wahl der richtigen Vertrauensperson erfordert sorgfältige Überlegung. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung und lassen Sie sich nicht drängen. Eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen, die Ihre Werte kennt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, ist die beste Grundlage für eine wirksame Vorsorge.

Sprechen Sie offen mit Ihrer gewählten Vertrauensperson über Ihre Wünsche und vergessen Sie nicht, Ihre Dokumente regelmäßig zu überprüfen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall jemand für Sie handeln kann, ganz in Ihrem Sinne.

 

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilienbesitz oder besonderen familiären Konstellationen empfehlen wir, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 


Beitrag teilen

Weitere interessante Beiträge

Familie am Tisch mit Vorsorge
Vorsorge
Lukas Ehlhardt

Vorsorge bedeutet Fürsorge

Emotionale Entlastung durch Vorsorge – wer frühzeitig klare Regelungen trifft, schützt nicht nur sich selbst, sondern nimmt auch seinen Angehörigen

Beitrag lesen »